Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Wie viel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare ist möglich, Antragstellung auf „Verblockung“ im lfd. Jahr
- Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende
- Beamte/Beamtinnen des Landes und der Kommunen, Richterinnen und Richter
Art der Veranstaltung:
- Allgemeine, Politische und Berufliche Weiterbildung
- 5 Tage
- 7 Zeitstunden incl. Pausen täglich
Fristen:
Antragsstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Tipps & Hinweise:
www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/Bildungsurlaub.de