
Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub!
In Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es Gesetze, nach denen Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung haben.
Die VHS Norderstedt bietet folgende Bildungsurlaube an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmende einschließlich Auszubildende, deren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein bzw. Hamburg liegt.
Alle Bildungsurlaubsveranstaltungen sind auch offen für Teilnehmende, die keinen Anspruch auf Freistellung haben.
Anmeldung:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus berechtigten betrieblichen und sozialen Gründen möglich. Die VHS stellt auf Wunsch eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt wird bei der Teilnahme an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung und evtl. Fahrtkosten sind von dem Teilnehmenden selbst zu tragen.
Rücktrittsrecht:
Für alle Bildungsurlaubsveranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss.
Ihre Ansprechpartnerin:
Jenny Reimann
Tel.: 040 535 95 903
Email: reimann(at)vhs-norderstedt.de
Weitere Informationen: