Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub!
In Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es Gesetze, nach denen Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung haben.
Die VHS Norderstedt bietet folgende Bildungsurlaube an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen einschließlich Auszubildende, deren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein bzw. Hamburg liegt.
Alle Bildungsurlaubsveranstaltungen sind auch offen für Teilnehmer*innen, die keinen Anspruch auf Freistellung haben.
Anmeldung:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus berechtigten betrieblichen und sozialen Gründen möglich. Die VHS stellt auf Wunsch eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt wird bei der Teilnahme an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung und evtl. Fahrtkosten sind von dem Teilnehmenden selbst zu tragen.
Rücktrittsrecht:
Für alle Bildungsurlaubsveranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss.
Ihre Ansprechpartnerin:
Silke Gundlach
Tel.: 040 535 95 901
Email: gundlach@vhs-norderstedt.de
Weitere Informationen: