Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
Zu den Kursen der Volkshochschule ist vor Beginn eine schriftliche Anmeldung auf den vorgedruckten Anmeldekarten, per Fax oder E-Mail erforderlich. Sie ist vor Beginn der Veranstaltung an das VHS-Center zu richten. Ohne eine schriftliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Kursen - auch probeweise - nicht gestattet. Wer ohne Genehmigung der Volkshochschule probeweise Kurse besucht, muss die volle Kursgebühr bezahlen. Auch Teilnehmer*innen, die Fortsetzungskurse besuchen wollen, müssen sich auf diesem Wege für jedes Semester neu anmelden. Auch rechtzeitig eingegangene Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit in dem gewünschten Kurs noch Platz ist. Die Volkshochschule behält sich vor, auf eine Anmeldung eine Absage zu erteilen, wenn der betreffende Kurs bereits voll belegt ist oder wegen zu geringer Nachfrage nicht zustande kommt, sowie Bildungsurlaubsveranstaltungen bis eine Woche vor Kursbeginn abzusetzen. Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit dem VHS-Center in Verbindung zu setzen.

2. Zahlung des Teilnehmerentgeltes
Das Teilnehmerentgelt wird mit Ablauf der Rücktrittsfrist fällig. Die Einrichtung der Kursentgelte kann per SEPA-Basislastschriftverfahren, oder per Überweisung erfolgen. Ein Lastschrifteinzug von Ihrem Konto ist nur möglich, wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben im Original vorliegt.
Überweisungen von Entgelten nehmen Sie bitte auf folgendes Konto vor:

ACHTUNG NEUE BANKVERBINDUNG!
Volksbank Raiffeisenbank (Itzehoe-Norderstedt-Hohenweststedt), BIC: GENODEF1HH4, IBAN: DE56 2019 0109 0008 9079 04

Bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Widersprüchen, die nicht von der Volkshochschule Norderstedt zu verantworten sind, wird pro Lastschrift zusätzlich zu den angefallenen Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.

3. Ermäßigung
des Teilnehmerentgeltes um 50% wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises für folgende Personengruppen gewährt: Auszubildende, Schüler*innen, Student*innen, Sozialhilfeempfänger*innen, Empfänger*innen von Arbeitslosengeld gem. SGB II oder III (sofern diesen eine mögliche Förderung abgelehnt wurde), Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen gem. SGB XII, Schwerbehinderte (mind. 50% GdB), Mitarbeiter*innen im freiwilligen sozialen Jahr, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, oder ökologischen Jahr. Der Ermäßigungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen. Eine Ermäßigung ist nur für das laufende Semester möglich. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt bei: Veranstaltungen mit einer Gebühr bis einschließlich € 12,00 Kursen mit bereits ermäßigter Gebühr Kursen mit besonders kostenintensiver Seminar- und Serviceleistung, bzw. Technik und Softwareausstattung. Dies wird im Programmheft bei den einzelnen Veranstaltungen jeweils angegeben.

4. Erstattung
Wenn die Volkshochschule einen Kurs einstellen muss, werden die bereits eingezahlten Entgelte zurückerstattet (nach Zahl der entfallenden Termine). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VHS-Entgeltordnung.

5. Rücktrittsfristen
1. Abmeldungen sind schriftlich an die VHS zu richten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Abmeldungen beim Kursleitenden sind unwirksam. Maßgeblich für den Kündigungstermin und den Rückerstattungsbetrag ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens.

2. Ein Rücktritt von der Anmeldung ohne Zahlungsverpflichtung ist möglich:
a) bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Wochen- und Wochenendseminaren, Bildungsurlaubsveranstaltungen und Lehrgängen mit auswärtiger Unterbringung. Bei Studienfahrten gelten die Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters.
b) bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Wochen-, Wochenend-, und Kompaktseminaren, Bildungsurlaubsveranstaltungen, EDV- und Xpertkursen, bei Kursen mit maximal sechs Terminen und gesondert ausgewiesenen Kursen.
c) bis zu einer Woche vor Kursbeginn bei den sonstigen Kursen.

3. Eine anteilige Zahlungsverpflichtung entsteht:
a) bei Kündigung vor dem dritten Kurstermin bei Kursen gem. Nr. 2 c.
b) bei Kündigung bei mehrsemestrigen Kursen mit sechswöchiger Frist zum Semesterende

6. Mindestteilnehmer/innenzahl
Die Kurse der VHS werden auf Grundlage einer Mindestteilnehmer*innenzahl kalkuliert. Sie können auch mit einer geringeren Teilnehmer*innenzahl durchgeführt werden, wenn das Kursentgelt entsprechend angepasst wird.

7. Haftung
Für die Teilnehmer*innen besteht Unfall- und Sachdeckungsschutz nur entsprechend der Satzung der schadenregulierenden Stelle. Kleidungsstücke und Wertgegenstände bitten wir in die Schulräume mitzunehmen.

8. Hinweise
Mit der Anmeldung werden die Entgeltordnung und die Satzung der Volkshochschule anerkannt. Beide sind im VHS-Center einzusehen. Angegebene Unterrichtsstunden sind jeweils 45 Minuten. Bedenken Sie bitte, dass die Volkshochschule in vielen Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist. Insbesondere ist das Rauchen in den Unterrichtsräumen nicht gestattet.