Ermäßigungen
  1. Die Ermäßigung für das laufende Semester ist mit der Anmeldung und der Vorlage der Nachweise zu beantragen. Eine Ermäßigung ist nur während des laufenden Semesters möglich.
     
  2. Eine Ermäßigung des Kursentgeltes um die Hälfte wird für folgende Personengruppen gewährt:

    Auszubildende, Schüler*innen, Studenten*innen, Empfänger*innen von Arbeitslosengeld gem. SGB II oder SGB III (sofern diesen eine mögliche Förderung abgelehnt wurde), Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII (Kapitel 3 + 4), Schwerbehinderte (mind. 50 GdB), Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, oder ökologischen Jahr, Grundwehr- und Zivildienstleistende.
     
  3. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt bei:

    - Veranstaltungen mit einer Gebühr bis einschließlich EUR 12,00
    - Kursen mit bereits ermäßigter Gebühr
    - Kursen mit besonders kostenintensiver Seminar- und Serviceleistung bzw. Technik und Softwareausstattung.

    Dies ist im Programmheft bei den einzelnen Veranstaltungen jeweils anzugeben.

 

Ermäßigungen für Sozialpassinhaber*innen

In der VHS Norderstedt können Sie für 5,00€ pro Monat Kurse besuchen, wenn Sie den Sozialpass vorlegen.

Was ist der Sozialpass?
Wenn Sie Leistungen beziehen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe etc.), können Sie den Norderstedter Sozialpass beantragen, der Ihnen in verschiedenen Einrichtungen Ermäßigungen ermöglicht.

Wo bekomme ich den Pass?
In Zimmer 21 des Norderstedter Rathauses
(Anmeldung Fachbereich Soziales)

Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr


Was muss ich mitbringen?
1. gültiger Leistungsbescheid
2. Passfoto

Wie lange gilt der Pass?
Der Sozialpass gilt immer solange, wie der Bewilligungsbescheid gültig ist, im Regelfall ein halbes Jahr. Die Gültigkeit wird bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheids verlängert.