Bildungsprämie: Förderung für Weiterbildungswillige
Die Bildungsprämie wurde spürbar aufgestockt.
Die Bildungsprämie ist aufgestockt worden: Dabei erhalten diejenigen, die sich beruflich weiterbilden möchten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (beziehungsweise 51.200 Euro für Verheiratete) nicht übersteigt, einen Zuschuss von maximal 500 Euro. Die Prämie kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, 50 Prozent der Seminarkosten zu finanzieren.
Allerdings ist es nicht ganz einfach, die Prämie zu bekommen:
- Zuerst müssen alle Weiterbildungsinteressierten eine Beratungsstelle aufsuchen, die Prämiengutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer "Prämienberatung" werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt (Personalausweis und Einkommensteuerbescheid vorlegen). Wer sie erfüllt, bekommt einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Nun sind die Weiterbildungsinteressenten wieder am Zuge und buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
In Norderstedt erfolgt die Beratung für die Bildungsprämie durch den Weiterbildungsverbund des Kreises Segeberg.
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