Auch im Erziehungsurlaub mit Fortbildung Steuern sparen
Ausgaben für Fortbildung können auch während des Erziehungsurlaubs als Werbungskosten abgesetzt werden.
Sandra M., München: Ich bin noch ein Dreivierteljahr im Erziehungsurlaub. Um den Anschluss in meinem Beruf als Industriekauffrau nicht zu verlieren, möchte ich Fortbildungen besuchen. Kann ich die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen?
FINANZtest: Ja, während des Erziehungsurlaubs oder auch in einer Zeit der Arbeitslosigkeit können Sie Ausgaben für Fortbildungen als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt die Ausgaben an, wenn die Weiterbildung dem Beruf dient und Sie tatsächlich planen, nach der Auszeit wieder beruflich tätig zu werden.
Dann können Sie neben den reinen Kurs-gebühren zum Beispiel auch Fahrt- und Übernachtungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Arbeitsmittel, die Sie für die Fortbildung anschaffen müssen, zählen ebenfalls.
TIPP
Um Ihre Ausgaben absetzen zu können, müssen Sie nicht unbedingt eine Fortbildung in Ihrem bisherigen Beruf besuchen. Sie können auch Bildungskosten angeben, die entstehen, wenn Sie eine neue berufliche Richtung einschlagen wollen. Die Art Ihrer künftigen Berufstätigkeit muss feststehen, einen Arbeitsvertrag für die Zeit danach müssen Sie aber noch nicht vorweisen.
Quelle: Zeitschrift Finanztest 1/2008













